Von der Themenfindung und Anmeldung bis zur Abgabe und Note: Alle wichtigen, fachübergreifenden Infos zur Masterarbeit im Lehramtsstudium an der Uni Köln.
Obschon Bachelor- und Masterarbeit gemeinhin Abschlussarbeiten genannt werden, müssen Sie diese nicht zwingend zum Abschluss des Studiums schreiben. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen.
hier fehlt der text und das bild
Von der Themenfindung und Anmeldung bis zur Abgabe und Note: Alle wichtigen, fachübergreifenden Infos zur Bachelorarbeit im Lehramtsstudium an der Uni Köln.
Obschon Bachelor- und Masterarbeit gemeinhin Abschlussarbeiten genannt werden, müssen Sie diese nicht zwingend zum Abschluss des Studiums schreiben. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen.
How to Bachelorarbeit?
Sie wollen Ihre Bachelorarbeit schreiben und wissen noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Das ZfL unterstützt Sie, den Prozess zu verstehen.
Die studentischen Peer-Beraterinnen des ZfL erklären Ihnen in regelmäßig angebotenen Gruppenberatungen den Prozess der Bachelorarabeit Schritt für Schritt und unterstützen Sie bei der Planung den Überblick zu behalten.
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Sie können die Abschlussarbeit in
Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen. Es darf jedoch nicht Gegenstand einer Prüfung (z.B. schriftliche Hausarbeit) gewesen sein. Die Seminar-Dozierenden müssen nicht zwingend die Themensteller*innen der Abschlussarbeit sein.
Sie können sowohl die Bachelor- als auch die Masterarbeit im selben Fach, Lernbereich, Förderschwerpunkt, in der selben beruflichen Fachrichtung oder Bildungswissenschaften schreiben.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fächern unterschiedlich.
Angaben finden Sie in den fachspezifischen Bestimmungen (oder Anhänge genannt) der Prüfungsordnung im Lehramts-Navi.
Sie dürfen die Abschlussarbeit schreiben, wenn Sie für Ihr Schreibfach die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Für die Zulassung spielt es keine Rolle, welchen Leistungsstand Sie in Ihren anderen Fächern vorweisen können.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch in KLIPS 2.0 verbucht sind. Nur so kann das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL nach Ihrer Anmeldung (Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) überprüfen, ob Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.
Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die entsprechende Fakultät stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen dauern kann.
Für die Fächer, Lernbereiche, Förderschwerpunkte und Bildungswissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten.
Bei anderen Fächern können Sie sich in der Regel auf den Webseiten der Institute nach Prüfer*innen umsehen. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, über das Service Portal Lehramt unverbindlich nach Prüfungsberechtigten in Ihren Fächern zu suchen.
Ist das Thema Ihrer Abschlussarbeit interdisziplinär, besteht die Möglichkeit eine*n Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer auszuwählen. Bitte klären Sie dies in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Erstgutachter*in ab.
Tipp: Genügend Vorlaufzeit einplanen
Wir empfehlen Ihnen, bereits ungefähr ein Jahr bevor Sie die Arbeit schreiben möchten, Thema und Prüfer*in für Ihre Abschlussarbeit zu recherchieren und zu kontaktieren.
Welche Prüfer*innen sind in meinem Schreibfach prüfungsberechtigt?
Sie melden Ihre Bachelorarbeit oder Masterabeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL an. Dafür nutzen Sie den „Antrag auf Zulassung“. Alle Schritten finden Sie in der entsprechenden Klickanleitung.
Sobald das ZfL-Prüfungsamt Ihre Unterlagen und die nötigen Voraussetzungen geprüft hat, erteilt es die Zulassung. Dann beginnt Ihre Schreibzeit.
Generell können Sie eine Abschlussarbeit zu jedem Zeitpunkt im Jahr anmelden.
Ausnahmen:
Es ist für Sie nicht erforderlich, dass Sie eine gesonderte Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse einreichen. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS 2.0.
Liegen gravierende Gründe (z. B. Dauererkrankung) vor, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, von der Abschlussarbeit als Prüfung zurückzutreten.
Dazu müssen Sie einen Antrag an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss stellen. Nehmen Sie aber vorher unbedingt Kontakt mit dem ZfL-Prüfungsamt auf: zfl-abschlussarbeiten@uni-koeln.de.
Im Service Portal Lehramt: Nach Erhalt der Zulassung finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags den Button „Rücktritt“. Haben Sie mit dem ZfL-Prüfungsamt bereits Rücksprache gehalten, klicken Sie den Button und geben die benötigten Informationen an bzw. laden die Dokumente (unbedingt im PDF-Format) hoch.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit der Zulassung.
Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per Email mit.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht Ihnen keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte direkt an Ihre Prüfer*innen.
Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Sie an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das Sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.
Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie zum Zeitpunkt der Zulassung ein automatisch generiertes Deckblatt für Ihre Abschlussarbeit. Das Deckblatt wird Ihnen im Portal in der Historie Ihres Antrags zur Verfügung gestellt. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.
Sie müssen dieses Deckblatt verwenden. Nur mit diesem haben Sie eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit.
Sobald beide Gutachten vorliegen, informiert Sie das ZfL-Prüfungsamt über Ihren Smail-Account, dass Ihre Notenmitteilung vorliegt.
Loggen Sie sich dann in das Service Portal Lehramt ein, um diese einzusehen.
Für eine bestandene Bachelorarbeit erhalten Sie 12 der 180 im Bachelorstudium zu erbringenden Leistungspunkte.
Falls Sie die Abschlussarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium in dem Fach, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, endgültig nicht bestanden.
Die Wiederholungsarbeit muss im gleichen Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal wiederholt werden.
Eine bestandene Bachelor- oder Masterarbeit können Sie nicht wiederholen.
Die Abschlussarbeit können Sie auch als Gruppenarbeit schreiben. Zwei oder mehr Personen können eine Gruppenarbeit gemeinsam schreiben. Bitte stimmen Sie dies vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit eng mit Ihrer*m Gutachter*in ab. Zusätzlich gilt es die folgenden Punkte zu beachten:
Auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
Alle an einer Gruppenarbeit Beteiligten müssen einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das Prüfungsamt.
In der Klickanleitung zu Gruppen-Abschlussarbeiten finden Sie detaillierte Anleitungen, wie sie diese beantragen.
Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z.B. Einleitung oder Fazit), vermerken Sie auch dies.
Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
Sie müssen die gemeinsame Arbeit nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Gruppenarbeitspartner*innen abgeben.
Das Deckblatt, dass im Service Portal generiert und bei jedem einzelnen Gruppenmitglied hinterlegt ist, beinhaltet derzeit nur jeweils eine Person. Ignorieren Sie bei Gruppenarbeiten daher das Deckblatt. Stattdessen übertragen Sie die dort zu findenden Daten auf ein eigenes Deckblatt und ergänzen Sie es mit den Daten aller Gruppenmitglieder (Namen & Matrikelnummern). Stellen Sie dieses eigene Deckblatt Ihrer gemeinsamen Arbeit voran.
Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Gruppenmitarbeiter*innen in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Eine Akteneinsicht für Abschlussarbeiten oder Anerkennungen von Abschlussarbeiten müssen Sie beantragen.
Sie beantragen die Akteneinsicht im Service Portal Lehramt.
Nachdem Sie Ihre Notenmitteilung erhalten haben, finden Sie den Button zur „Akteneinsicht“ in Ihrer Historie – Klickanleitung (PDF).
Sind Sie mehr als 50 Tage exmatrikuliert und können daher keine Einsicht mehr ins Service Portal Lehramt nehmen, können Sie die die Akteneinsicht formlos per Email beantragen: zfl-arbeit-sciebo@uni-koeln.de; bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer mit an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.
Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Bachelorarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Bachelorstudiengang eingeschrieben sein.
Das Anerkennungsverfahren erfolgt digital über das Service Portal Lehramt. Alle Schritte finden Sie in der entsprechenden Klickanleitung.
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse am ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen haben und diese müssen in KLIPS verbucht sein - auch wenn Sie keine Fremdsprachen studieren.
Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:
ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS 2.0
Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet diese an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter. Dieser erstellt ein Fachgutachten.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann. Über das Service Portal Lehramt können Sie den Bearbeitungsstand nachverfolgen.
Haben Sie moderne Fremdsprachen studiert, müssen Sie vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit auch den obligatorischen Auslandsaufenthalt nachweisen.
Falls Sie Ihren Lehramts-Bachelor (in denselben Fächern und derselben Schulform) bereits an der Uni Köln absolviert und darin den Auslandsaufenthalt schon nachgewiesen haben, müssen Sie Ihren Auslandsaufenthalt im Master nicht erneut nachweisen. Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL prüft für Sie bei der Anmeldung zur Masterarbeit, ob Sie den Auslandsaufenthalt im Bachelor nachgewiesen haben.
Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.
Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die entsprechende Fakultät stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen dauern kann.
Für die Fächer, Lernbereiche, Förderschwerpunkte und Bildungswissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten.
Bei anderen Fächern können Sie sich in der Regel auf den Webseiten der Institute nach Prüfer*innen umsehen. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, über das Service Portal Lehramt unverbindlich nach Prüfungsberechtigten in Ihren Fächern zu suchen.
Ist das Thema Ihrer Abschlussarbeit interdisziplinär, besteht die Möglichkeit eine*n Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer auszuwählen. Bitte klären Sie dies in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Erstgutachter*in ab.
Tipp: Genügend Vorlaufzeit einplanen
Wir empfehlen Ihnen, bereits ungefähr ein Jahr bevor Sie die Arbeit schreiben möchten, Thema und Prüfer*in für Ihre Abschlussarbeit zu recherchieren und zu kontaktieren.
Welche Prüfer*innen sind in meinem Schreibfach prüfungsberechtigt?
Von der Themenfindung und Anmeldung bis zur Abgabe und Note: Alle wichtigen, fachübergreifenden Infos zur Bachelorarbeit im Lehramtsstudium an der Uni Köln.
Obschon Bachelor- und Masterarbeit gemeinhin Abschlussarbeiten genannt werden, müssen Sie diese nicht zwingend zum Abschluss des Studiums schreiben. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen.
How to Bachelorarbeit?
Sie wollen Ihre Bachelorarbeit schreiben und wissen noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Das ZfL unterstützt Sie, den Prozess zu verstehen.
Die studentischen Peer-Beraterinnen des ZfL erklären Ihnen in regelmäßig angebotenen Gruppenberatungen den Prozess der Bachelorarabeit Schritt für Schritt und unterstützen Sie bei der Planung den Überblick zu behalten.
hier fehlt der text und das bild
Sie können die Abschlussarbeit in
Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen. Es darf jedoch nicht Gegenstand einer Prüfung (z.B. schriftliche Hausarbeit) gewesen sein. Die Seminar-Dozierenden müssen nicht zwingend die Themensteller*innen der Abschlussarbeit sein.
Sie können sowohl die Bachelor- als auch die Masterarbeit im selben Fach, Lernbereich, Förderschwerpunkt, in der selben beruflichen Fachrichtung oder Bildungswissenschaften schreiben.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fächern unterschiedlich.
Angaben finden Sie in den fachspezifischen Bestimmungen (oder Anhänge genannt) der Prüfungsordnung im Lehramts-Navi.
Sie dürfen die Abschlussarbeit schreiben, wenn Sie für Ihr Schreibfach die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Für die Zulassung spielt es keine Rolle, welchen Leistungsstand Sie in Ihren anderen Fächern vorweisen können.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch in KLIPS 2.0 verbucht sind. Nur so kann das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL nach Ihrer Anmeldung (Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) überprüfen, ob Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.
Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die entsprechende Fakultät stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen dauern kann.
Für die Fächer, Lernbereiche, Förderschwerpunkte und Bildungswissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten.
Bei anderen Fächern können Sie sich in der Regel auf den Webseiten der Institute nach Prüfer*innen umsehen. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, über das Service Portal Lehramt unverbindlich nach Prüfungsberechtigten in Ihren Fächern zu suchen.
Ist das Thema Ihrer Abschlussarbeit interdisziplinär, besteht die Möglichkeit eine*n Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer auszuwählen. Bitte klären Sie dies in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Erstgutachter*in ab.
Tipp: Genügend Vorlaufzeit einplanen
Wir empfehlen Ihnen, bereits ungefähr ein Jahr bevor Sie die Arbeit schreiben möchten, Thema und Prüfer*in für Ihre Abschlussarbeit zu recherchieren und zu kontaktieren.
Welche Prüfer*innen sind in meinem Schreibfach prüfungsberechtigt?
Sie melden Ihre Bachelorarbeit oder Masterabeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL an. Dafür nutzen Sie den „Antrag auf Zulassung“. Alle Schritten finden Sie in der entsprechenden Klickanleitung.
Sobald das ZfL-Prüfungsamt Ihre Unterlagen und die nötigen Voraussetzungen geprüft hat, erteilt es die Zulassung. Dann beginnt Ihre Schreibzeit.
Generell können Sie eine Abschlussarbeit zu jedem Zeitpunkt im Jahr anmelden.
Ausnahmen:
Es ist für Sie nicht erforderlich, dass Sie eine gesonderte Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse einreichen. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS 2.0.
Liegen gravierende Gründe (z. B. Dauererkrankung) vor, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, von der Abschlussarbeit als Prüfung zurückzutreten.
Dazu müssen Sie einen Antrag an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss stellen. Nehmen Sie aber vorher unbedingt Kontakt mit dem ZfL-Prüfungsamt auf: zfl-abschlussarbeiten@uni-koeln.de.
Im Service Portal Lehramt: Nach Erhalt der Zulassung finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags den Button „Rücktritt“. Haben Sie mit dem ZfL-Prüfungsamt bereits Rücksprache gehalten, klicken Sie den Button und geben die benötigten Informationen an bzw. laden die Dokumente (unbedingt im PDF-Format) hoch.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit der Zulassung.
Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per Email mit.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht Ihnen keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte direkt an Ihre Prüfer*innen.
Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Sie an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das Sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.
Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie zum Zeitpunkt der Zulassung ein automatisch generiertes Deckblatt für Ihre Abschlussarbeit. Das Deckblatt wird Ihnen im Portal in der Historie Ihres Antrags zur Verfügung gestellt. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.
Sie müssen dieses Deckblatt verwenden. Nur mit diesem haben Sie eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit.
Sobald beide Gutachten vorliegen, informiert Sie das ZfL-Prüfungsamt über Ihren Smail-Account, dass Ihre Notenmitteilung vorliegt.
Loggen Sie sich dann in das Service Portal Lehramt ein, um diese einzusehen.
Für eine bestandene Bachelorarbeit erhalten Sie 12 der 180 im Bachelorstudium zu erbringenden Leistungspunkte.
Falls Sie die Abschlussarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium in dem Fach, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, endgültig nicht bestanden.
Die Wiederholungsarbeit muss im gleichen Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal wiederholt werden.
Eine bestandene Bachelor- oder Masterarbeit können Sie nicht wiederholen.
Die Abschlussarbeit können Sie auch als Gruppenarbeit schreiben. Zwei oder mehr Personen können eine Gruppenarbeit gemeinsam schreiben. Bitte stimmen Sie dies vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit eng mit Ihrer*m Gutachter*in ab. Zusätzlich gilt es die folgenden Punkte zu beachten:
Auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
Alle an einer Gruppenarbeit Beteiligten müssen einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das Prüfungsamt.
In der Klickanleitung zu Gruppen-Abschlussarbeiten finden Sie detaillierte Anleitungen, wie sie diese beantragen.
Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z.B. Einleitung oder Fazit), vermerken Sie auch dies.
Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
Sie müssen die gemeinsame Arbeit nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Gruppenarbeitspartner*innen abgeben.
Das Deckblatt, dass im Service Portal generiert und bei jedem einzelnen Gruppenmitglied hinterlegt ist, beinhaltet derzeit nur jeweils eine Person. Ignorieren Sie bei Gruppenarbeiten daher das Deckblatt. Stattdessen übertragen Sie die dort zu findenden Daten auf ein eigenes Deckblatt und ergänzen Sie es mit den Daten aller Gruppenmitglieder (Namen & Matrikelnummern). Stellen Sie dieses eigene Deckblatt Ihrer gemeinsamen Arbeit voran.
Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Gruppenmitarbeiter*innen in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Eine Akteneinsicht für Abschlussarbeiten oder Anerkennungen von Abschlussarbeiten müssen Sie beantragen.
Sie beantragen die Akteneinsicht im Service Portal Lehramt.
Nachdem Sie Ihre Notenmitteilung erhalten haben, finden Sie den Button zur „Akteneinsicht“ in Ihrer Historie – Klickanleitung (PDF).
Sind Sie mehr als 50 Tage exmatrikuliert und können daher keine Einsicht mehr ins Service Portal Lehramt nehmen, können Sie die die Akteneinsicht formlos per Email beantragen: zfl-arbeit-sciebo@uni-koeln.de; bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer mit an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.
Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Bachelorarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Bachelorstudiengang eingeschrieben sein.
Das Anerkennungsverfahren erfolgt digital über das Service Portal Lehramt. Alle Schritte finden Sie in der entsprechenden Klickanleitung.
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse am ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen haben und diese müssen in KLIPS verbucht sein - auch wenn Sie keine Fremdsprachen studieren.
Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:
ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS 2.0
Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet diese an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter. Dieser erstellt ein Fachgutachten.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann. Über das Service Portal Lehramt können Sie den Bearbeitungsstand nachverfolgen.
Sie melden Ihre Bachelorarbeit oder Masterabeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL an. Dafür nutzen Sie den „Antrag auf Zulassung“. Alle Schritten finden Sie in der entsprechenden Klickanleitung.
Sobald das ZfL-Prüfungsamt Ihre Unterlagen und die nötigen Voraussetzungen geprüft hat, erteilt es die Zulassung. Dann beginnt Ihre Schreibzeit.
Generell können Sie eine Abschlussarbeit zu jedem Zeitpunkt im Jahr anmelden.
Ausnahmen:
Es ist für Sie nicht erforderlich, dass Sie eine gesonderte Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse einreichen. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS 2.0.
Liegen gravierende Gründe (z. B. Dauererkrankung) vor, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, von der Abschlussarbeit als Prüfung zurückzutreten.
Dazu müssen Sie einen Antrag an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss stellen. Nehmen Sie aber vorher unbedingt Kontakt mit dem ZfL-Prüfungsamt auf: zfl-abschlussarbeiten@uni-koeln.de.
Im Service Portal Lehramt: Nach Erhalt der Zulassung finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags den Button „Rücktritt“. Haben Sie mit dem ZfL-Prüfungsamt bereits Rücksprache gehalten, klicken Sie den Button und geben die benötigten Informationen an bzw. laden die Dokumente (unbedingt im PDF-Format) hoch.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 15 Wochen und beginnt mit der Zulassung.
Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per Email mit.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht Ihnen keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte direkt an Ihre Prüfer*innen.
Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Sie an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das Sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.
Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie zum Zeitpunkt der Zulassung ein automatisch generiertes Deckblatt für Ihre Abschlussarbeit. Das Deckblatt wird Ihnen im Portal in der Historie Ihres Antrags zur Verfügung gestellt. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.
Sie müssen dieses Deckblatt verwenden. Nur mit diesem haben Sie eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit.
Sobald beide Gutachten vorliegen, informiert Sie das ZfL-Prüfungsamt über Ihren Smail-Account, dass Ihre Notenmitteilung vorliegt.
Loggen Sie sich dann in das Service Portal Lehramt ein, um diese einzusehen.
Für eine bestandene Masterarbeit erhalten Sie 15 der 120 im Masterstudium zu erbringenden Leistungspunkte.
Falls Sie die Abschlussarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium in dem Fach, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, endgültig nicht bestanden.
Die Wiederholungsarbeit muss im gleichen Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal wiederholt werden.
Eine bestandene Bachelor- oder Masterarbeit können Sie nicht wiederholen.
Die Abschlussarbeit können Sie auch als Gruppenarbeit schreiben. Zwei oder mehr Personen können eine Gruppenarbeit gemeinsam schreiben. Bitte stimmen Sie dies vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit eng mit Ihrer*m Gutachter*in ab. Zusätzlich gilt es die folgenden Punkte zu beachten:
Auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
Alle an einer Gruppenarbeit Beteiligten müssen einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das Prüfungsamt.
In der Klickanleitung zu Gruppen-Abschlussarbeiten finden Sie detaillierte Anleitungen, wie sie diese beantragen.
Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z.B. Einleitung oder Fazit), vermerken Sie auch dies.
Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
Sie müssen die gemeinsame Arbeit nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Gruppenarbeitspartner*innen abgeben.
Das Deckblatt, dass im Service Portal generiert und bei jedem einzelnen Gruppenmitglied hinterlegt ist, beinhaltet derzeit nur jeweils eine Person. Ignorieren Sie bei Gruppenarbeiten daher das Deckblatt. Stattdessen übertragen Sie die dort zu findenden Daten auf ein eigenes Deckblatt und ergänzen Sie es mit den Daten aller Gruppenmitglieder (Namen & Matrikelnummern). Stellen Sie dieses eigene Deckblatt Ihrer gemeinsamen Arbeit voran.
Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Gruppenmitarbeiter*innen in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Eine Akteneinsicht für Abschlussarbeiten oder Anerkennungen von Abschlussarbeiten müssen Sie beantragen.
Sie beantragen die Akteneinsicht im Service Portal Lehramt.
Nachdem Sie Ihre Notenmitteilung erhalten haben, finden Sie den Button zur „Akteneinsicht“ in Ihrer Historie – Klickanleitung (PDF).
Sind Sie mehr als 50 Tage exmatrikuliert und können daher keine Einsicht mehr ins Service Portal Lehramt nehmen, können Sie die die Akteneinsicht formlos per Email beantragen: zfl-arbeit-sciebo@uni-koeln.de; bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer mit an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.
Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Masterarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Masterstudiengang eingeschrieben sein.
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse am ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen haben und diese müssen in KLIPS verbucht sein - auch wenn Sie keine Fremdsprachen studieren.
Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:
ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS 2.0
Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet diese an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter. Dieser erstellt ein Fachgutachten.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann. Über das Service Portal Lehramt können Sie den Bearbeitungsstand nachverfolgen.